Skip to main content

Neuer Mindestlohn für 2019 und 2020

04. Januar 2019

Die bisherige Höhe des Mindestlohns von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde gilt nicht mehr fort. Seit dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber mindestens 9,19 Euro brutto je Zeitstunde zahlen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine bereits festgelegte Mindestlohnhöhe von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde.

Darüber hinaus sind auch branchenspezifische Mindestlöhne mit Wirkung seit dem 1. Januar 2019 erhöht worden. Davon betroffen sind in Niedersachsen und Hamburg das Dachdeckerhandwerk (jetzt 13,20 Euro), das Montage-Elektrohandwerk (jetzt 11,40 Euro), das Gebäudereinigerhandwerk (jetzt 10,56 Euro für Innen- und Unterhaltsreinigung und 13,82 Euro für Glas- und Fassadenreinigung) sowie die Pflegebranche (jetzt 11,05 Euro).

Hintergrund der Erhöhung des Mindestlohns ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission, der die Bundesregierung durch Erlass einer entsprechenden Verordnung im Oktober 2018 Folge geleistet hat. Es profitieren ca. 4 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland von der Erhöhung des Mindestlohns.

Es bleibt im Übrigen bei den bisherigen Regelungen des Mindestlohngesetzes, wo nach Ausnahmen in etwa für Auszubildende, für Jugendliche unter 18 Jahren, für ehrenamtliche Tätigkeiten und für die ersten sechs Monate bei der Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser gelten.

VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Call Now Button